Spezifika einer Wahlarztpraxis
Als Wahlarzt habe ich mehr Zeit für die individuelle Betreuung meiner Patienten. Ebenso fällt es leichter zeitnahe ambulante Termine zu vereinbaren. Durch das umfangreiche Eingehen auf die Sorgen und Nöte der Patienten kommt es auch zu einer persönlicheren Betreuung.
Honorierung
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Kassen. Die Honorare werden daher direkt zwischen Arzt und Patient verrechnet. Sie können die Honorarnote direkt nach dem Abschluss der Untersuchung bar, oder per Erlagschein innerhalb von 14 Tagen bezahlen.
Sie haben nun als Patient das Recht auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars. Dazu sollten Sie die Honorarnote (Rechnung) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Als Service für Barzahler bieten wir an, die Rechnung für Sie bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Bei Bezahlung mit Erlagschein reichen Sie die Originalrechnung gemeinsam mit einem Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) auf dem Postweg oder persönlich bei Ihrer Krankenkasse ein.
Rückvergütung
Es erfolgt eine Rückvergütung durch die Kasse von bis zu 80% des Kassentarifes je nach Krankenkasse und nach erbrachter Leistung unserer Ordination. Die Höhe der Rückerstattung wird von Ihrer Krankenkasse individuell ermittelt und ist daher nicht genau vorherzusagen.
Verschiedene Behandlungen wie die Vorhautbeschneidung aus religiösen oder anderen Gründen, oder auch die Samenstrangunterbindung, werden grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt. (Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten des Wahlarzthonorares.)
Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu erhalten.
Rezepte und Überweisungen
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt.
Überweisungen zu anderen Ärzten müssen seit März 2006 grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden. Die noch nötigen chefärztlichen Bewilligungen für CT- und MRT-Untersuchungen werden von uns für Sie organisiert.
Anmerkung zum Honorar
Wir halten für Sie eine Vielzahl an modernen Untersuchungsgeräten bereit (selbstverständlich auch sterile Instrumente). Dennoch können wir gerade bei kleineren operativen Eingriffen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, sogar günstiger als das Krankenhaus sein!
Fragen u. Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Patientinnen und Patienten. Wenn Sie hier auf Ihre Frage keine Antwort finden, dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht per Telefon oder E-Mail an sprechstunde@urologe-jahn.at
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Ja - Denn nur so ist sichergestellt, dass wir persönlich vor Ort sind, wenn Sie kommen.
Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?
Eine Behandlung ist auch ohne Überweisung möglich. Bei besonderen Fragestellungen Ihres Hausarztes bringen Sie bitte eine Überweisung mit.
Was muss ich mitbringen?
Wichtig ist Ihre Medikamentenliste, sowie eventuell eine Liste bzw. Unterlagen zu vorangegangenen Spitalsaufenthalten und Operationen. Eine e-Card ist beim Wahlarzt nicht notwendig, Ihre Versicherungsnummer sollten Sie aber jedenfalls wissen.
Wie sieht der Ablauf in der Ordination aus?
Zunächst melden Sie sich am Empfang an, geben daraufhin Ihren Harn ab und nehmen gegebenenfalls im Warteraum Platz. Im persönlichen Gespräch wird der allgemeine Gesundheitsstatus erhoben (Anamnese) und die urologische Vorgeschichte erfasst. Anhand Ihrer konkreten Wünsche bzw. Schmerzen wird die weitere Strategie festgelegt, danach folgen je nach Bedarf weitere Abklärungen oder die Behandlung.
Wie sieht der Ablauf bei Operationen aus?
Operationen wie Samenstrangunterbindung oder Beschneidung werden ambulant in unserer Praxis durchgeführt. Für Patienten, die stationär behandelt werden wollen, organisieren wir selbstverständlich Termine an einer urologischen Abteilung Ihrer Wahl.
