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- Als Wahlarzt habe ich mehr Zeit für die individuelle Betreuung meiner Patienten.
- Als Wahlarzt habe ich zeitnahe ambulante Termine.
- Die Betreuung ist durch die geringe Patientenanzahl persönlicher.
- Honorierung
- Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Kassen.
- Honorare werden direkt zwischen Arzt und Patient verrechnet. Die Honorarnote wird von Ihnen in bar nach Abschluss der Untersuchungen oder per Erlagsschein innerhalb von 14 Tagen bezahlt.
- Sie haben als Patient das Recht auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorares.
- Die Honorarnote (Rechnung) sollte dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
- Als Service für Barzahler bieten wir an, die Rechnung für Sie bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
- Bei Bezahlung mit Erlagsschein reichen Sie die Originalrechnung gemeinsam mit einem Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) auf dem Postweg oder persönlich bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Rückvergütung
- Es erfolgt eine Rückvergütung von bis zu 80% des Kassentarifes je nach Krankenkasse und nach erbrachter Leistung unsere Ordination. Die Höhe der Rückerstattung wird von Ihrer Krankenkasse individuell ermittelt und daher nicht genau vorherzusagen.
- Verschiedene Behandlungen wie die Vorhautbeschneidung aus religiösen oder anderen Gründen oder auch die Samenstrangunterbindung werden grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt.
- Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten des Wahlarzthonorares.
- Jeder Patient hat das Recht eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu erhalten.
- Rezepte und Überweisungen
- Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt.
- Überweisungen zu anderen Ärzten müssen seit März 2006 nicht mehr von der Krankenkasse bewilligt werden (ausgenommen bewilligungspflichtige Zuweisungen wie MRI).
- Anmerkung zum Honorar
- Ihr Arzt hält für Sie eine Vielzahl an modernen Untersuchungsgeräten bereit, selbstverständlich auch sterile Instrumente. Dennoch können wir gerade bei kleineren operativen Eingriffen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, sogar günstiger als das Krankenhaus sein!
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